Allgemeine Geschäftsbedingungen
RIDE Logistics GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Beförderung von Fahrzeugen (auf Eigen- oder Fremdachse), Logistikdienstleistungen sowie Vermittlungstätigkeiten der RIDE Logistics GmbH (nachfolgend „RIDE Logistics“ genannt).
1.2 RIDE Logistics erbringt Leistungen sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
1.3 Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zum Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten die CMR.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Online-Direktbuchung: Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website stellt ein freibleibendes Angebot dar. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs und Zahlung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der automatisierten Buchungsbestätigung zustande.
2.2 Individuelles Angebot: Bei Anfragen via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular übersendet RIDE Logistics ein Angebot. Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung durch RIDE Logistics zustande.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle fahrzeugrelevanten Daten (Typ, Maße, Gewicht, Roll-/Fahrfähigkeit, Fahrzeugwert) wahrheitsgemäß anzugeben. Fehlangaben können zu Nachberechnungen oder zum Rücktritt durch RIDE Logistics führen.
3. Besonderheiten der Transportarten
3.1 Transport auf Fremdachse (Anhänger/Transporter): Die Beladung erfolgt nach den Richtlinien der VDI 2700.
3.2 Transport auf eigener Achse: Eine Überführung auf eigener Achse erfolgt ausschließlich mit der bestehenden Zulassung und dem Kennzeichen des Kunden. Das Fahrzeug muss verkehrssicher, betriebsbereit und ausreichend haftpflichtversichert sein. Der Kunde stellt sicher, dass der Versicherungsschutz die Überführung durch Dritte abdeckt.
Das Fahrzeug wird auf Wunsch durch RIDE Logistics für die Überführung zusätzlich versichert; dies ist mit Zusatzkosten verbunden.
Die anfallenden Kraftstoff- und Betriebsmittelkosten trägt der Kunde. Diese Kosten werden durch RIDE Logistics vorgestreckt und dem Kunden mit einem Materialgemeinkostenzuschlag (MGK / Handling-Aufschlag) in Höhe von 1,2 (20 % auf den Nettobetrag) weiterberechnet.
4. Dokumentation und Zustandsbericht
4.1 Zur Sicherung der Beweiskraft führt RIDE Logistics bei Übernahme und bei Ablieferung eine digitale Zustandsdokumentation durch.
4.2 Hierbei werden Fotos des Fahrzeugs erstellt und in einer digitalen Transportakte hinterlegt. Der Kunde oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden sofort bei Ablieferung zu rügen und im Protokoll vermerken zu lassen. Spätere Reklamationen bezüglich offensichtlicher Schäden sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.
5.2 Zahlungswege:
- Online: Direktzahlung bei Buchung über die Website.
- Rechnung: Zahlung per Überweisung / Vorkasse vorab.
- Vor Ort: Zahlung unmittelbar nach Transportabschluss beim Fahrer mittels mobilem Terminal (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist RIDE Logistics berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
6. Haftung und Versicherung
6.1 Regelhaftung:RIDE Logistics haftet für Güterschäden nach den §§ 425 ff. HGB.
6.2 Haftungserhöhung: Die Haftung für Güterschäden ist abweichend von der gesetzlichen Regelhaftung (§ 431 Abs. 1 HGB) auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des geschädigten Gutes begrenzt.
6.3 Zusatzversicherung: Höhere Versicherungssummen oder individuelle Transportversicherungen können auf schriftliche Anfrage des Kunden gegen Aufpreis vereinbart werden.
6.4 Haftungsausschluss: Keine Haftung besteht für Schäden durch höhere Gewalt, technische Defekte am Kundenfahrzeug (bei Eigenachse) oder unzureichende Angaben des Kunden zur Beschaffenheit des Fahrzeugs.
7. Stornierung und Fehlfracht
7.1 Storniert der Kunde einen fest gebuchten Auftrag, entstehen folgende Kosten:
- Bis 5 Werktage vor dem Termin: kostenfrei.
- 24 bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts.
- Unter 24 Stunden vor dem Termin oder bei vergeblicher Anfahrt (Fehlfahrt): 80 % des vereinbarten Entgelts.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz der RIDE Logistics GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
